30.11.2022

Zur "Precautionary Pause" im Tiefseebergbau

Bundesregierung fordert „precautionary pause“ und eine intensivere Erforschung der Umweltauswirkungen

Im Rahmen der Verhandlung von Abbauregularien für einen zukünftigen Tiefseebergbau, die im Rat der Internationalen Meeresbodenbehörde in Kingston (Jamaika) vom 31. Oktober bis 11. November 2022 stattfanden, hat die Bundesregierung eine sogenannte „precautionary pause“, eine vorsorgliche Pause, beim Tiefseebergbau gefordert. Dabei erklärte die Bundesregierung auch, dass sie bis auf Weiteres keine Anträge auf kommerziellen Abbau von Rohstoffen in der Tiefsee unterstützt. Das vorhandene Wissen und der Stand der Forschung reichen nicht aus, um ernsthafte Umweltschäden, im Seerecht als „serious harm“ bezeichnet, durch Tiefseebergbau auszuschließen.

Die KDM-Strategiegruppe „Marine Mineralische Ressourcen“ verweist hierzu ergänzend auf die verschiedenen Perspektiven, die zur Bewertung eines möglichen zukünftigen Tiefseebergbaus zu berücksichtigen sind.

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